Hochwasserschutzmaßnahmen
des RP Freiburg

 

geplant ist unter anderem die Tieferlegung des Neckars zwischen Wehr und Brücke B14 (schwarze Schraffierung) um 1,5m. Dies hat für den Betrieb der Wasserkraftanlage folgende Konsequenz:

  • Auslegung Turbine, Leitapparat, Saugrohr nach Tieferlegung Gewässersohle nicht mehr gewährleistet.
  • Kavitationsgefahr / Beschädigung der Anlage bei geänderter Fallhöhe.
  • Fundament bzw. Statik der Spundwände am Streichwehr bei Tieferlegung Gewässerbett nicht mehr sichergestellt.
  • Ökologische Durchgängigkeit und topographische Voraussetzungen am Fischaufstieg durch Tieferlegung Gewässersohle nicht möglich. 

Vorschlag 1

 

WKA 1 und Unterkanal stilllegen (rote Linie)

Sanierung / Renaturierung Oberkanal und Quellbach in Verbindung  einesZier-grabens mit geringer Be-schickung“ zur Ortsbild-gestaltung (blaue Linie)

Neubau WKA 2

Sanierung Mauern am Wehr (HWS-Mauer)

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